Nach einem Urteil des Bundesfinanzhof vom 6.5.2010 (Az: VI R 25/09) sind Aufwendungen für das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.Leitsätze des BFH-Urteils:
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV (sog. Statusfeststellungsverfahren) sind durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und deshalb als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen .
Letzte Artikel von Jan Köster (Alle anzeigen)
- OLG Braunschweig zur Gesellschafterliste und Notgeschäftsführer:Treu und Glauben schlägt formelle Legitimationswirkung - 01.11.2025
- Aktives Zuhören und das kaufmännische Bestätigungsschreiben: Kommunikation und Recht im Einklang - 08.08.2025
- Einstweiliger Rechtsschutz bei der Einziehung von Geschäftsanteilen - 23.02.2025