Beendigung des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages

Durch einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag wird die Leitung des beherrschten Unternehmens dem beherrschenden Unternehmen unterstellt und zudem das erste Unternehmen verpflichtet, an das zweite seine Gewinne abzuführen. Das deutsche Gesellschaftsrecht sieht eine solche Gestaltung  für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien in § 291 ff. AktG vor. Für die GmbH  allerdings fehlt eine derartige Regelung.

Nach der herrschenden Meinung ist diese Regelungslücke allerdings durch eine analoge Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften zu schließen. Das Oberlandesgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt (OLG München, Urt. v. 16.3.2012, 31 Wx 70/12), wie ein solcher Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag bei der GmbH wieder beendet werden kann. Fraglich war insbesondere, ob die erwähnten aktienrechtlichen Vorschriften vollumfänglich heranzuziehen sind, oder ob sich bei der GmbH Besonderheiten ergeben.

Weiterlesen

Entnahmen des faktischen Geschäftsführers in der Krise

Steuert eine Gesellschaft in Richtung Insolvenz drohen nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. In einem kürzlich ergangen Urteil (BGH 5 StR 427/12) hat der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers bei Entnahmen während der Unternehmenskrise näher beleuchtet.

Weiterlesen

Amtsniederlegung des GmbH Geschäftsführers

Das Oberlandesgericht München hat die ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur fehlenden Eintragungsfähigkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers nun auch auf den Fall erstreckt, dass der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG ist, die ihrerseits alleinige Gesellschafterin der GmbH ist. Folgender Leitsatz wurde erlassen:

Weiterlesen

Strafbarkeit der Firmenbestattung

Anders als in den Vereinigten Staaten, in denen eine Insolvenz als natürlicher Vorgang in einem von Risiko geprägten Marktumfeld gilt, ist der Gang zum Insolvenzgericht in Deutschland auch nach der umfassenden ESUG Reform noch stark mit einem Makel belastet. Externe Faktoren, wie beispielsweise die Kreditfreudigkeit von Banken oder die Insolvenz des Hauptkunden werden ausgeblendet. Stattdessen wird eine Insolvenz meist mit individuellen Versagen gleichgestellt.

Weiterlesen

Einreichen der Gesellschafterliste durch den Notar

Ändert sich die Zusammensetzung der Gesellschafter einer GmbH, muss die berichtigte Gesellschafterliste gem. § 40 I GmbHG unverzüglich beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden. Wirken bei der Veränderung Notare mit, haben diese gem. § 40 II GmbHG die Einreichung zu übernehmen. Welcher der beteiligten Notare dies durchführen darf, ist die Grundfrage der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts München.

Weiterlesen

Ausgleich verdeckter Gewinnausschüttung bei Aufdeckung durch Fiskus

Mit Hilfe von verdeckten Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter wird teilweise versucht, die Steuerlast der Gesellschaft zu drücken. Wird dieses Vorgehen von den Steuerbehörden aufgedeckt, steht eine schmerzhafte Nachbesteuerung ins Haus. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun klargestellt, dass in diesem Fall die Gesellschaft, welche die Steuernachzahlung erfüllt, im Innenverhältnis einen Regressanspruch gegenüber dem Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung hat.

Weiterlesen

Befreiung von § 181 BGB bei Doppelvertretung

§ 181 BGB verhindert das ein Vertreter entweder mit sich selbst oder für einen Dritten – wiederum als Vertreter – kontrahiert. Dieses Verbot des Insichgeschäfts ist allerdings dispositiv – kann von den Beteiligten also aufgehoben werden. Wie diese Aufhebung bei zwei GmbH & Co KG, die durch dieselbe persönlich haftende Gesellschafterin vertreten werden, auszusehen hat, wurde Ende vergangenen Jahres von dem KG Berlin erläutert:

Weiterlesen

Einzahlung bei Kapitalerhöhung durch Aufstockung

Gründe eine Kapitalerhöhung durchzuführen sind mannigfaltig. Auf diese Weise können beispielsweise neue Gesellschafter eingegliedert-, die Zinslast durch Erhöhung der Eigenkapitalquote gedrückt-, oder Investitionsvorhaben durch die bisherigen Gesellschafter finanziert werden.

Als eine Möglichkeit das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen bietet sich eine Aufstockung der bereits vorhanden Gesellschaftsanteile i.S.d. § 57h I 1 Alt. 2 GmbHG an.

Weiterlesen

Sitzverlegung bei der GmbH

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann es in bestimmten Fällen durchaus Sinn machen den GmbH Sitz zu verlegen. So locken beispielweise steuerliche Vorteile, die Nähe zum Absatzmarkt aber auch die Umgehung unliebsamer Gründungsvoraussetzungen. Die deutsche Regelung einer Sitzverlegung hat, getrieben durch die europarechtliche Rechtsprechung, eine Kehrtwende vollzogen.

Weiterlesen

Topaktuelle Erstveröffentlichung: Heutige Entscheidung des OLG München zur Einreichung einer Gesellschafterliste durch einen ausländischen Notar

Das Oberlandesgericht München hat mit einem Beschluss vom heutigen Tage (06.02.2013) entschieden, dass die Gesellschafterliste einer GmbH nicht von einem ausländischen Notar (hier: Basel / Schweiz) beim Handelsregister eingereicht werden kann.   Die Entscheidung wird damit begründet, dass der deutsche Gesetzgeber auch nur einen deutschen Notar zur Erstellung und Einreichung einer Gesellschafterliste verpflichten kann. Es … Weiterlesen